Rechtsgutachten Raumplanungsrechtliche Pflichten aus Art. 10 EnG

Publikation Raumplanung Raumplanung und Art. 10 EnG
Jahr 2020

Seit dem 1. Januar 2018 ist das erste Massnahmenpaket zur Energiestrategie 2050 (ES2050) des Bundes in Kraft. Darin ist unter anderem eine vermehrte Nutzung von erneuerbaren Energien, einschliesslich der Windenergie, vorgesehen. In diesem Zusammenhang wurden neue Bestimmungen erlassen, welche die Kantone zu gewissen Arbeiten der Richt- und Nutzungsplanung verpflichten. Dabei stellt sich insbesondere die Frage nach den konkreten Auswirkungen dieser Vorgaben für die Arbeiten der Kantone und für die entsprechenden Prüfarbeiten des Bundesamts für Raumentwicklung ARE im Rahmen der Richtplangenehmigung.

 

Rechtsgutachten Raumplanungsrechtliche Pflichten aus Art. 10 EnG (PDF, 823 kB, 06.01.2020)

https://www.are.admin.ch/content/are/de/home/medien-und-publikationen/publikationen/strategie-und-planung/rechtsgutachten-raumplanung-und-art-10-eng-januar-2020.html