Gemäss dem Öffentlichkeitsgesetz können Sie Einsicht in amtliche Dokumente des ARE verlangen. Die gewünschten Dokumente können vor Ort eingesehen oder als Kopie angefordert werden. Ihr Zugangsgesuch sollte möglichst viele Angaben über das gewünschte Dokument enthalten. Es kann telefonisch, per E-Mail oder Post gestellt werden.
Das ARE nimmt grundsätzlich innert 20 Tagen Stellung zum Gesuch. Die Frist kann verlängert werden; in diesem Fall werden Sie über die Verlängerung informiert. Wenn der Zugang beschränkt, aufgeschoben oder verweigert wird oder wenn das ARE nicht innert der gesetzlich vorgesehenen Fristen Stellung genommen hat, können Sie ein Schlichtungsgesuch beim Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten stellen.
Der Zugang zu amtlichen Dokumenten ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Gebühren von weniger als CHF 100.- werden nicht verrechnet. Wenn die Kosten voraussichtlich CHF 100.- übersteigen, werden Sie informiert und müssen Ihr Gesuch bestätigen, bevor es behandelt wird.