Da die Raumordnung in der Schweiz nicht bloss eine Angelegenheit des Bundes, sondern eine vielschichtige Gemeinschaftsaufgabe ist, wurde am 2. Juni 1997 der Rat für Raumordnung (ROR) eingesetzt.
Der ROR ist eine ständige ausserparlamentarische Kommission. Er berät den Bundesrat und die Bundesstellen, die für Regionalpolitik und Raumentwicklung zuständig sind, nämlich des Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) und das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE), in Grundsatzfragen der räumlichen Entwicklung. Dabei ist das Raumkonzept Schweiz eine zentrale Grundlage.
Aufgaben
Der ROR beurteilt räumliche Trends im Hinblick auf die Konzeption und die Weiterentwicklung raumrelevanter Politiken. Dabei erfüllt er folgende Aufgaben:
- Früherkennung wesentlicher räumlicher Entwicklungen und ihrer Einflussgrössen,
- Erkennen «blinder Flecken»,
- Sicherstellung der Koordination zwischen Verwaltung und Wissenschaft,
- Prüfung von Handlungsoptionen,
- Konzeption neuer raumordnungspolitischer Strategien,
- Empfehlungen zur Umsetzung von Strategien.
Der Rat unterbreitet dem Bundesrat jeweils im dritten Jahr der Legislatur einen Bericht «Megatrends in der Raumentwicklung Schweiz».
Mitglieder
Der Bundesrat ernennt die Mitglieder des ROR. Die Direktionen des SECO, des ARE und des Bundesamts für Umwelt (BAFU) wohnen der Kommissionstätigkeit mit beratender Stimme bei.
Dokumente
Die Raumtypen der Schweiz schematisch dargestellt (PDF, 392 kB, 01.05.2019)Megatrends und Raumentwicklung Schweiz: Abbildung 1
Rechtsgrundlagen
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