Gemäss Geoinformationsverordnung (GeoIV) gibt die jeweils zuständige Fachstelle des Bundes ein minimales Geodatenmodell vor. Sie legt darin die Struktur und den Detaillierungsgrad des Inhaltes fest (Art. 9 GeoIV).
Die Anhörung des minimalen Geodatenmodells ID 69 «Richtpläne der Kantone» fand vom 1. Juli bis zum 31. Oktober 2021 statt. Momentan werden die Rückmeldungen ausgewertet, und das Modell wird überarbeitet.