Seit dem 1. Juli 2008 ist das Geoinformationsgesetz (GeoIG) in Kraft. Das Ziel des GeoIG ist es, die breite Nutzung von Geoinformationen für Behörden, Wirtschaft, Gesellschaft und Wissenschaft zu ermöglichen. Zu diesem Zweck müssen Geodaten rasch, einfach, in der erforderlichen Qualität sowie zu angemessenen Kosten zur Verfügung stehen.
Das GeoIG verpflichtet die zuständigen Stellen des Bundes und der Kantone, die Geobasisdaten in ihrem Zuständigkeitsbereich zu harmonisieren und minimale Geodatenmodelle sowie Darstellungsmodelle für die einzelnen Geobasisdatensätze zu erstellen. Zudem enthält das GeoIG die Rechtsgrundlagen für die Schaffung eines Katasters über die öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster).
Das Bundesamt für Raumentwicklung ARE ist für folgende Geobasisdatensätze zuständig und arbeitet eng mit den Kantonen, anderen Bundesämtern und weiteren interessierten Stellen zusammen:
Bezeichnung nach Anhang Geoinformationsverordnung | Beschreibung und Termin |
Alpenkonvention | Das Datenmodell zur Alpenkonvention ist in Kraft. |
Nutzungsplanung (kantonal / kommunal) | Die Datenmodelle im Bereich Nutzungsplanung sind in Kraft. |
Fruchtfolgeflächen | Das Datenmodell zu den Fruchtfolgeflächen ist in Kraft. |
Richtpläne der Kantone | Die Arbeiten am minimalen Geodatenmodell sind im Gang. |
Stand der Erschliessung | Das Datenmodell zum Stand der Erschliessung ist in Kraft. |
Planungszonen | Das Datenmodell zu den Planungszonen ist in Kraft. |
Wohnungsinventar und Zweitwohnungsanteil | Das Datenmodell ist in Kraft. |