Constitution de l’agglomération de Fribourg

Das Agglomerationsgesetz des Kantons Freiburg regelt die Verfahren und allgemeinen Bedingungen für die Schaffung einer Agglomeration. Auf dieser Grundlage erarbeitete eine konstituierende Versammlung die Statuten der Agglomeration Freiburg, die zehn Gemeinden mit 70'000 Einwohnerinnen und Einwohnern umfasst.

Die Statuten regeln insbesondere die Modalitäten für die Organisation, die Verteilung der Aufgaben und die Finanzierung innerhalb der Agglomeration. Nach Annahme der Statuten in einer Volksabstimmung im Juni 2008 wurde die Agglomeration Freiburg gegründet. Sie verfügt über Kompetenzen in den Bereichen Verkehr, Raumplanung, Umweltschutz sowie Wirtschafts-, Tourismus- und Kulturförderung. Zudem wurde der durch Kanton und die betroffenen Gemeinden erarbeitete Agglomerationsrichtplan dem Bund als Agglomerationsprogramm Verkehr und Siedlung eingereicht.

Weiterführende Informationen

Dokumentation

Assemblée constitutive de l'agglomération

Corinne Margalhan-Ferrat
+41 26 305 22 46

https://www.are.admin.ch/content/are/de/home/raumentwicklung-und-raumplanung/programme-und-projekte/modellvorhaben-nachhaltige-raumentwicklung/modellvorhaben-nachhaltige-raumentwicklung-2002-2007/constitution-de-lagglomeration-de-fribourg.html