Der Bund wendet die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung konsequent bei den eigenen Aktivi¬täten an. Der Nachhaltigkeitsbericht zeigt, wie die Bundesverwaltung ihre Vorbildfunktion für eine nachhaltige Entwicklung in ihrer Rolle als Verbraucherin von Ressourcen, als Arbeitgeberin, Anlegerin, Beschafferin und Eignerin von verselbstständigten Einheiten wahrnimmt.