Der Weg zum Richtplan

Erarbeitung, Verabschiedung durch den Kanton

Die Richtpläne werden durch die Kantone erarbeitet. Innerhalb des Kantons soll die Raumplanungsbehörde mit den kantonalen Stellen sowie mit den Gemeinden zusammenarbeiten, aber auch die Tätigkeiten und Planungen des Bundes und der Nachbarkantone müssen berücksichtigen werden.

Zudem hat der Kanton die Bevölkerung zu informieren und dafür zu sorgen, dass sie bei der Planung in geeigneter Weise mitwirken kann (Art. 4 RPG). Am Ende des Erarbeitungsprozesses wird der Richtplan durch die kantonale Regierung oder das Kantonsparlament verabschiedet und dem Bundesrat zur Genehmigung eingereicht.

Anpassung, Gesamtüberarbeitung

Haben sich die Verhältnisse geändert, stellen sich neue Aufgaben oder ist eine gesamthaft bessere Lösung möglich, so werden die Richtpläne überprüft und nötigenfalls angepasst.

Richtpläne müssen zudem in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und ggf. überarbeitet werden. Seit Mai 2014 liefen die Anstrengungen der Kantone, den Inhalt ihrer Richtpläne gemäss den neuen Bestimmungen des revidierten RPG (in Kraft seit 1. Mai 2014) anzupassen, mittels einer Teilanpassung oder einer Gesamtüberarbeitung. Seit Oktober 2022 verfügen alle Kantone über Richtpläne, die dem revidierten RPG entsprechen.

Prüfung und Genehmigung durch den Bund

Das ARE leitet das Verfahren für die Prüfung des kantonalen Richtplans und seiner Anpassungen. Es konsultiert die Bundesstellen, die Mitglieder der Raumordnungskonferenz des Bundes (ROK) sowie die Nachbarkantone. Es erstellt einen Prüfungsbericht zuhanden der Genehmigungsbehörde und berücksichtigt die Anliegen und Bemerkungen der angehörten Behörden. Am Ende des Prüfungsprozesses werden der Richtplan oder seine Anpassungen durch den Bundesrat genehmigt; sind Anpassungen unbestritten, so genehmigt sie das UVEK.

Die Kantone können ihren Richtplan dem ARE zu einer Vorprüfung unterbreiten. Nach der Konsultation der Bundesstellen erstellt das ARE einen Vorprüfungsbericht zuhanden des Kantons.

 
https://www.are.admin.ch/content/are/de/home/raumentwicklung-und-raumplanung/strategie-und-planung/kantonale-richtplaene/der-weg-zum-richtplan.html