Möchten wir auch künftigen Generationen eine hohe Lebensqualität bieten, müssen wir die Vielfalt der Schweizer Landschaften mit ihrer regional differenzierten Baukultur und der hohen Naturqualität erhalten und weiterentwickeln. Landschaft muss zwingend ein Bestandteil jeder räumlichen Planung werden.
Siedlungsnahe Landschaften attraktiv gestalten
Wir brauchen Orte, wo wir uns erholen, uns bewegen und Neues entdecken und erleben können. In der Schweiz sind Naherholungsgebiete auch von dicht überbauten Städten und Agglomerationen aus rasch erreichbar. Siedlungen und ihre Siedlungsränder mit ihren Naherholungsgebieten müssen deshalb bewusst attraktiv gestaltet und auf die Bedürfnisse der Bevölkerung ausgerichtet werden.
Landschaftliche Vielfalt erhalten und weiterentwickeln
Die Schweiz weist vom Mittelland bis zu den Hochalpen eine ausserordentlich grosse Vielfalt an naturnahen und vom Menschen geprägte Landschaften auf. Sie sind seit Jahrzehnten schleichenden, manchmal jedoch auch rasanten Veränderungen unterworfen. In einer wachsenden, urbaneren Gesellschaft werden vor allem in der Freizeit immer höhere Ansprüche an diese meist ländlich geprägten Landschaften gestellt. Diese gehen weit über die Produktion von Nahrungsmitteln, Holz etc. hinaus und kollidieren oftmals mit den Bedürfnissen der ländlichen Bevölkerung.
Landschaftliche Entwicklung steuern
Besonders deutlich sind die landschaftlichen Veränderungen im Bereich des Bauens ausserhalb der Bauzonen. Die Raumplanungsgesetzgebung des Bundes regelt die baulichen Möglichkeiten ausserhalb der Bauzonen. Die Auswirkungen dieser Regelungen kann man in der Landschaft ablesen, sie werden aber erst mit der Zeit deutlich sichtbar. Das ARE wirkt in Zusammenarbeit mit den Kantonen darauf hin, dass:
- die Landschaft bewusst weiterentwickelt, behutsam genutzt und gezielt geschützt wird;
- der Raum von der Landschaft aus gedacht und gestaltet wird statt wie bisher vom Gebauten auszugehen (Perspektivenwechsel);
Das ARE will zudem:
- darauf hinwirken, dass die Interessen in Bezug auf die Landschaft umfassend und nachvollziehbar ermittelt, beurteilt und abgewogen werden;
- Ziele und Massnahmen nach Raum- und Landschaftstyp differenzieren;
- den Raum und seine Landschaftsveränderungen beobachten;
- Grundlagen zu ökonomischen, qualitativen und emotionalen Werten von Landschaften erarbeiten; und
- sich zusammen mit weiteren Bundesämtern, Kantonen, Gemeinden und der Bevölkerung für attraktive Landschaften einsetzen.
Links
Politik für die ländlichen Räume und Berggebiete: Eine Koordination der Instrumente des Bundes bietet die Gelegenheit, die Qualität und Vielfalt der Landschaften zu stärken. (PDF, 1 MB, 18.02.2015)Bericht in Erfüllung der Motion 11.3927 Maissen vom 29. September 2011
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