Landschaftsaufwertung durch freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung in Zuzgen

Im Aargauer Dorf Zuzgen ist die landwirtschaftliche Bewirtschaftung angesichts der Lage und Anordnung der bestehenden Parzellen wenig rationell. Mit der Durchführung einer freiwilligen Landumverteilung allein auf der Nutzungsebene sollen die räumlichen und betrieblichen Bewirtschaftungsbedingungen verbessert werden. Das entwickelte Instrument der freiwilligen Bewirtschaftungsarrondierung ist dabei einfach, schnell und kostengünstig und hat schweizweit wegweisenden Charakter.

In Zuzgen werden die landwirtschaftlichen Bewirtschaftsbedingungen durch eine freiwillige Landumverteilung verbessert.
In Zuzgen werden die landwirtschaftlichen Bewirtschaftsbedingungen durch eine freiwillige Landumverteilung verbessert.

Das im Aargauer Jura liegende Dorf Zuzgen zählt 850 Einwohnerinnen und Einwohner und umfasst eine Fläche von 850 Hektaren, davon 301 Hektaren Wald. Die landwirtschaftliche Nutzung ist gekennzeichnet von schwierigen Bewirtschaftungsverhältnissen und die Produktion ist angesichts der Lage und Anordnung der bestehenden Parzellen wenig rationell. Genau hier setzt das von 2008 bis 2010 durchgeführte Modellvorhaben «Freiwillige Bewirtschaftungsarrondierung (FBA) als Instrument zur Landschaftsaufwertung» an: Es wurde aufgezeigt, wie die organisatorischen, rechtlichen und finanziellen Aspekte einer freiwilligen Landumverteilung für die Landwirtschaft unbürokratisch und effizient angewendet werden können. Die Bewirtschaftungsparzellen wurden dabei so zusammengelegt und abgetauscht, dass schwierige räumliche und betriebliche Bewirtschaftungsbedingungen verbessert werden.

Grenzen des Grundeigentums bleiben bestehen

Bereits mehrfach wurde ein solcher Ansatz einer FBA schweizweit diskutiert, bisher aber noch nicht zu einem praxistauglichen Verfahren entwickelt. Neu am in Zuzgen entwickelten Ansatz ist die Durchführung der Arrondierung als eigenständiges Verfahren, ohne dass die Grundeigentumsverhältnisse verändert werden. Die FBA basiert ausschliesslich auf einer freiwilligen Teilnahme der Bewirtschafter, und die Zusammenlegung und die Verlagerung von Parzellen werden nur auf der Ebene des Pachtlandes bzw. in Pachtverträgen vollzogen. Die Grenzen des Grundeigentums bleiben damit unverändert. Somit können auf einfachem, schnellem und kostengünstigem Weg Optimierungen für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung, aber auch für den Natur- und Landschaftsschutz sowie die Förderung der Biodiversität erzielt werden.

Von der Information zur definitiven Parzellenzuweisung

Die Durchführung der FBA Zuzgen wurde in vier Phasen strukturiert. In der Vorbereitungsphase wurden die Grundeigentümer und Bewirtschafter informiert und ein Bewirtschaftungs- und Landschaftsplan erstellt. In einer zweiten Phase wurde von den Wunschäusserungen betreffend die Neuzuweisung von Parzellen über den Zuweisungsentwurf bis zum definitiven Beschluss durch die Teilnehmenden alles geplant. In der Umsetzungsphase wurden die neuen Pachtverträge unterzeichnet. Zu gegebener Zeit wird in der abschliessenden Sicherungsphase eine Erfolgskontrolle durchgeführt und es wird eine Verlängerung der Verträge nach der ersten sechsjährigen Pachtperiode angeboten.

Bewirtschaftungsarrondierung auf frei­williger Basis umsetzbar

Die praktische Erarbeitung des Instruments und die Um­setzung am Beispiel Zuzgen zeigt, dass eine FBA auf Basis des Freiwilligkeitsprinzips machbar ist. Damit solche Bottom-up-Projekte funktionieren, müssen alle Eigentümer und Bewirtschafter mitmachen - auch wenn das Grundeigen­tum nicht direkt betroffen ist. Dies braucht viel Zeit und Fingerspitzengefühl. Es wurde erkannt, dass ein geeignetes Partizipations- und Kommunikationsmodell entwickelt werden muss, damit die Akteure und Interessengruppen in den gemeinsamen Entscheidungs- und Bewirtschaftungsprozess eingebunden sind. Dies sichert die Akzeptanz und die Wirksamkeit der FBA.

Instrument wird zum Vorbild für andere Regionen

Das im Rahmen des Modellvorhabens entwickelte Instru­ment der freiwilligen Bewirtschaftungsarrondierung ist bereits zum Vorbild für andere Regionen geworden: So sind nach dessen Prinzipien beispielsweise bereits weitere Pachtlandarrondierungen in der Bündner Gemeinde Klosters-Serneus und in Gemeinden des regionalen Naturparks «Jurapark Aargau» vorgesehen. Auch auf Bundesebene hat das Modellvorhaben Eingang gefunden: Gewisse Erkenntnisse sind bereits in die aktuelle Agrarreform, Agrarpolitik 2014-2017, eingeflossen. Der Artikel 20 des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht (LPG) soll gemäss Vorschlag des Bundesrates angepasst werden, damit der Abtausch von Pachtflächen zwischen den Bewirtschaftern erleichtert wird. Diese Top-down-Regelung unterstützt damit die Freiwilligkeit des Verfahrens der FBA in idealer Weise.

Kontakt

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Martin Fritsch

+41 44 380 31 42

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