Der Bundesrat will die einheimischen erneuerbaren Energien ausbauen und die Versorgungssicherheit stärken. Dafür braucht es Anpassungen bei den Planungs- und Bewilligungsverfahren für den Bau neuer Anlagen sowie den Aus- und Umbau bestehender Anlagen. Heute dauern die Verfahren zu lange. Der Bundesrat will sie deshalb beschleunigen.
Bundesrat setzt revidierte Raumplanungsverordnung betreffend standortgebundene Solaranlagen in Kraft
Auf den 1. Juli 2022 ist die Revision der Raumplanungsverordnung in Kraft getreten, die wichtige Kategorien von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen als standortgebunden erklärt. Damit werden bestehende administrative Hürden abgebaut, so dass Bewilligungen rascher erteilt werden können.
Mitteilungen Parlament
Die geplanten rechtlichen Anpassungsschritte werden fortlaufend ergänzt. Im Sinne einer Übersicht der parlamentarischen Diskussion werden die Mitteilungen der zuständigen Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie des National- und Ständerats (UREK-N und UREK-S) aufgeführt.
09.11.2023 - UREK-N: CO2-Gesetz und Beschleunigungserlass unter Dach und Fach
04.05.2023 - UREK-S: Beschleunigter Ausbau der Windenergie mit Einbezug der Gemeinden
23.02.2023 - UREK-N: Meilensteine für die Weiterentwicklung der Schweizer Energiepolitik
26.01.2023 - UREK-N: Weichenstellungen für einen markanten Ausbau der erneuerbaren Energien
24.01.2023 - UREK-N: Beschleunigte Bewilligungsverfahren für einen schnellen Ausbau der Windenergie
13.01.2023 - UREK-S: Einen raschen Ausbau der alpinen Photovoltaik sicherstellen
11.10.2022 - UREK-N: Sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien
29.08.2022 - UREK-S: Dringliche Massnahmen zur Erhöhung der Winterstromproduktion
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