Raumplanung und erneuerbare Energien

Der Bundesrat will die einheimischen erneuerbaren Energien ausbauen und die Versorgungssicherheit stärken. Dafür braucht es Anpassungen bei den Planungs- und Bewilligungsverfahren für den Bau neuer Anlagen sowie den Aus- und Umbau bestehender Anlagen. Heute dauern die Verfahren zu lange. Der Bundesrat will sie deshalb beschleunigen.

Beschleunigungsvorlage erneuerbare Energien

Der Bundesrat will die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien verkürzen, um den Ausbau der Produktion rasch voranzutreiben. Er hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 eine Änderung des Energiegesetzes zu Handen des Parlaments verabschiedet.

Bundesrat setzt revidierte Raumplanungsverordnung betreffend standortgebundene Solaranlagen in Kraft

Auf den 1. Juli 2022 ist die Revision der Raumplanungsverordnung in Kraft getreten, die wichtige Kategorien von Solaranlagen ausserhalb der Bauzonen als standortgebunden erklärt. Damit werden bestehende administrative Hürden abgebaut, so dass Bewilligungen rascher erteilt werden können.

Mitteilungen Parlament

Die geplanten rechtlichen Anpassungsschritte werden fortlaufend ergänzt. Im Sinne einer Übersicht der parlamentarischen Diskussion werden die Mitteilungen der zuständigen Kommissionen für Umwelt, Raumplanung und Energie des National- und Ständerats (UREK-N und UREK-S) aufgeführt.

Medien

22.06.2023

Bundesrat will den Bau von Solar-, Wind- und Wasserkraftwerken beschleunigen

Der Bundesrat will die Verfahren für die Planung und den Bau grosser Kraftwerke für erneuerbare Energien verkürzen, um den Ausbau der Produktion rasch voranzutreiben. Er hat in seiner Sitzung vom 21. Juni 2023 eine Änderung des Energiegesetzes zu Handen des Parlaments verabschiedet. Der sogenannte Beschleunigungserlass sieht unter anderem vor, Bewilligungsverfahren und Rechtsmittelverfahren für grosse Anlagen zu straffen und den Planungsprozess für den Ausbau des Stromnetzes zu vereinfachen.

03.06.2022

Bundesrat setzt revidierte Verordnungen im Energiebereich in Kraft

Der Bundesrat beschleunigt den Zubau neuer Solaranlagen, nimmt Anpassungen bei der Berechnungsmethodik der Energieeffizienz-Kategorien von Personenwagen vor und vereinfacht die sicherheitstechnischen Kontrollen älterer elektrischer Hausinstallationen. Dafür hat er an seiner Sitzung vom 3. Juni 2022 Änderungen der Raumplanungsverordnung, der Energieeffizienzverordnung und der Niederspannungs-Installationsverordnung gutgeheissen.

03.02.2022

Bundesrat will Verfahren für Wasserkraft- und Windenergieanlagen beschleunigen

Die Verfahren für den Bau grosser Wasser- und Windkraftanlagen dauern heute oft lange. Weil solche Projekte für die Schweizer Stromproduktion sehr wichtig sind, möchte der Bundesrat die Verfahren beschleunigen. Er schlägt deshalb vor, die Planungs- und Bewilligungsverfahren für die bedeutendsten Anlagen der Wasserkraft und der Windenergie zu vereinfachen und zu straffen, ohne Abstriche beim Natur-, Umwelt- und Denkmalschutz zu machen. Zusätzlich will der Bundesrat den Ausbau der Photovoltaik vorantreiben, indem die Investitionen für Photovoltaikanlagen auch bei Neubauten steuerlich abgezogen werden können und die Zulassung von Solaranlagen an Fassaden vereinfacht wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 2. Februar 2022 eine entsprechende Vorlage in die Vernehmlassung gegeben.

https://www.are.admin.ch/content/are/de/home/raumentwicklung-und-raumplanung/raumplanungsrecht/erneuerbare-energien.html