Die Kantone setzen das revidierte Raumplanungsgesetz (RPG) um – in enger Zusammenarbeit mit ihren Regionen und Gemeinden. Das Gesetz verlangt, dass die künftige Siedlungsentwicklung in erster Linie in den bestehenden Bauzonen erfolgt. Der Paradigmenwechsel stellt die Planungsbehörden vor anspruchsvolle Aufgaben.
Ab Inkrafttreten des revidierten Gesetzes am 1. Mai 2014 hatten die Kantone fünf Jahre Zeit, um ihre Richtpläne anzupassen. In Kantonen, die am 30.04.2019 keinen vom Bundesrat genehmigten Richtplan haben, gilt ein Einzonungsstopp. Dasselbe gilt, wenn sie keine dem RPG entsprechende Regelung zum Mehrwertausgleich haben.