Der Bundesrat will das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu regeln. Das grundlegende Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet bleibt gewahrt. Die Kantone sollen künftig aber einen grösseren Gestaltungsspielraum erhalten. Damit dieser genutzt werden kann, muss für Mehrnutzungen gestützt auf einen Planungs- und Kompensationsansatz ein Ausgleich geschaffen werden, indem zum Beispiel nicht mehr benötigte Bauten beseitigt werden.
Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 31. Oktober 2018 die entsprechende Botschaft für die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit sollen räumliche Probleme dort, wo sie sich stellen, künftig massgeschneidert gelöst werden können.
Dokumente
Weitere Informationen
Die Grundsatzgesetzgebungskompetenz gemäss Art. 75 Abs. 1 BV: Tragweite und Grenzen (PDF, 579 kB, 20.02.2017)Rechtsgutachten zuhanden des Bundesamtes für Raumentwicklung ARE
Vernehmlassungen
Vernehmlassung 2017
Liste der Vernehmlassungsadressaten (PDF, 248 kB, 30.05.2017)Vernehmlassung 2017
Begleitschreiben Kantone (PDF, 206 kB, 22.06.2017)Zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes: Vernehmlassung zu neuen Elementen
Begleitschreiben Organisationen (PDF, 207 kB, 22.06.2017)Zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes: Vernehmlassung zu neuen Elementen
Vernehmlassung 2014
Ergebnisbericht Vernehmlassung 2. Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes (RPG) (PDF, 420 kB, 04.12.2015)Ergebnisbericht Vernehmlassung 2014/2015
Raumplanungsgesetz (RPG): Entwurf (PDF, 189 kB, 05.12.2014)Vernehmlassung 2014/2015
2. Etappe Revision RPG: Erläuterungen zu den Gesetzesbestimmungen (PDF, 174 kB, 05.12.2014)Vernehmlassung 2014/2015
Raumplanungsgesetz (RPG): Lesehilfe (PDF, 329 kB, 05.12.2014)Vernehmlassung 2014/2015
Faktenblätter zur Vernehmlassung 2014/2015
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