Das Wohnungsinventar: Prozess und Daten

Gemäss dem Zweitwohnungsgesetz (ZWG) unterstehen Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent einschränkenden baurechtlichen Bestimmungen und dürfen grundsätzlich keine Zweitwohnungen bewilligen. Zentraler Bestandteil des Vollzugs des Zweitwohnungsgesetzes ist somit die Berechnung des Zweitwohnungsanteils. Die Benutzerhilfe gibt Auskunft über den Prozess zur Berechnung der Zweitwohnungsanteile sowie zu den damit zusammenhängenden Verantwortlichkeiten.

Verantwortung

Die Gemeinden sind verpflichtet, ein Wohnungsinventar zu erstellen, auf dessen Grundlage der Zweitwohnungsanteil berechnet werden kann. Diese Anforderung wird erfüllt, indem jede Gemeinde ihre Wohnungen im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) erfasst. Die Gemeinden müssen mindestens die Gesamtzahl aller Wohnungen aufführen und können freiwillig die den Erstwohnungen gleichgestellten Wohnungen ausweisen. Mit einer laufenden Nachführung des GWR können die Gemeinden nachträgliche Bereinigungen des Wohnungsinventars vermeiden. Es ist sehr wichtig, dass die Daten des GWR und der Einwohnerkontrolle vollständig erfasst werden, ansonsten können die Erstwohnungen vom BFS nicht zuverlässig identifiziert werden und sie müssen zu den Zweitwohnungen gezählt werden. Eine manuelle Erfassung der Erstwohnungen oder eine nachträgliche Bereinigung von Erstwohnungen sind nicht möglich. Die Gemeinden bewirtschaften ihre Daten im eidgenössischen GWR (www.housing-stat.ch). In einigen Kantonen wird das GWR vom Kanton bewirtschaftet. Das Monitoring-Tool Delimo gibt Aufschluss über die Qualität der Datenlieferung.

Das Bundesamt für Statistik (BFS) sorgt für eine Qualitätskontrolle der Registerdaten und verknüpft das GWR mit den Daten der Einwohnerkontrolle. Bei dieser Verknüpfung (Registerharmonisierung) werden die Erstwohnungen identifiziert. Per Stichtag 31. Dezember überführt das BFS die harmonisierten Daten ins Wohnungsinventar. Das Wohnungsinventar ist die Grundlage zur Berechnung der Zweitwohnungsanteile durch das ARE. Technische Fragen zur Führung des GWR und zur Bereinigung des Wohnungsinventars beantwortet die Hotline des BFS.

Das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) berechnet aufgrund des Wohnungsinventars die Zweitwohnungsanteile der Gemeinden, publiziert Ende März das Wohnungsinventar und legt fest, welche Gemeinden neu über, respektive unter 20% Zweitwohnungsanteil kommen und somit den einschränkenden baurechtlichen Bestimmungen des ZWG unterstehen. Mittels Stellungnahmen und Vorinformationen ist das ARE in Kontakt mit den betroffenen Gemeinden und kantonalen Aufsichtsbehörden. Das ARE ist für die Gemeinden Ansprechpartner für inhaltliche Fragen zum Thema Wohnungsinventar und zum Vollzug des ZWG.

Ablauf

Prozess Führung Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) und Publikation Wohnungsinventar

Links

Kontakt

Bundesamt für Raumentwicklung ARE

Inhaltliche Fragen zu Wohnungsinventar, Vollzug und Wirkungen

Zweitwohnungen

Bundesamt für Statistik (BFS)

Technische Fragen zur Bedienung des GWR und des Wohnungsinventars

Tel.
0800 866 600

housing-stat@bfs.admin.ch

Kontaktinformationen drucken

https://www.are.admin.ch/content/are/de/home/raumentwicklung-und-raumplanung/raumplanungsrecht/zweitwohnungen/wohnungsinventar.html