Wirkungen und Monitoring

Gemäss Art. 19 des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) müssen das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) dem Bundesrat periodisch Bericht über die Wirkungen und den Vollzug des ZWG erstatten. Diese Berichterstattung erfolgte erstmals vier Jahre nach Inkrafttreten des ZWG. ARE und SECO arbeiten - auch in Bezug auf das Monitoring - seit Ende 2017 eng zusammen.

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09.05.2023

Die Umnutzung von Erst- in Zweitwohnungen steigt an – strukturelle Veränderungen im Berggebiet nehmen zu

Das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) wirkt: Der Bau neuer Zweitwohnungen ist weitgehend gestoppt. Zu diesem Ergebnis kommt das ZWG-Monitoring des Bundesamts für Raumentwicklung ARE und des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO. Die Auswirkungen des ZWG auf die Bauwirtschaft und die Hotellerie sind gering. Für Einheimische und Arbeitskräfte im Berggebiet ist es hingegen schwierig geworden, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Das ist nicht nur auf das ZWG zurückzuführen.


Wirkungsanalyse Zweitwohnungsgesetz: Evaluation des Vollzugs (PDF, 2 MB, 01.09.2020)Schlussbericht: Zusammenfassung des Vorgehens und der Ergebnisse, Aufzeigen von Handlungsbedarf und Empfehlungen


Wirkungsanalyse Zweitwohnungsgesetz: Vorstudie (PDF, 684 kB, 29.05.2019)Schlussbericht an das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Kontakt

Bundesamt für Raumentwicklung ARE

Inhaltliche Fragen zu Wohnungsinventar, Vollzug und Wirkungen

Zweitwohnungen

Bundesamt für Statistik (BFS)

Technische Fragen zur Bedienung des GWR und des Wohnungsinventars

Tel.
0800 866 600

housing-stat@bfs.admin.ch

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