Wirkungen und Monitoring

Gemäss Art. 19 des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) müssen das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) und das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) dem Bundesrat periodisch Bericht über die Wirkungen und den Vollzug des ZWG erstatten. Diese Berichterstattung erfolgte erstmals vier Jahre nach Inkrafttreten des ZWG. ARE und SECO arbeiten - auch in Bezug auf das Monitoring - seit Ende 2017 eng zusammen.

Kontakt

Bundesamt für Raumentwicklung ARE

Inhaltliche Fragen zu Wohnungsinventar, Vollzug und Wirkungen

Zweitwohnungen

Bundesamt für Statistik (BFS)

Technische Fragen zur Bedienung des GWR und des Wohnungsinventars

Tel.
0800 866 600

housing-stat@bfs.admin.ch

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