Sachplan Geologische Tiefenlager SGT

Der Sachplan schafft die Voraussetzungen, dass die aus der Schweiz stammenden radioaktiven Abfälle in der Schweiz entsorgt werden können. Er legt die wichtigsten Kriterien für die Auswahl von Standortgebieten fest, regelt das Verfahren und bezeichnet die Regionen und letzlich die Standorte für geologische Tiefenlager.

Stand der Arbeiten

Der Konzeptteil des Sachplans, der die Kriterien, die ein Standort erfüllen muss, und die Vorgehensweise definiert, wurde am 02.04.2008 durch den Bundesrat verabschiedet. Die Standortsuche erfolgt in drei Etappen und wird rund fünfzehn Jahre dauern. 

Der Bundesrat hat am 30.11.2011 den Ergebnisbericht zur Etappe 1 gutgeheissen und entschieden, die sechs von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) vorgeschlagenen Standortgebiete Jura Ost, Jura-Südfuss, Nördlich Lägern, Südranden, Wellenberg und Zürich Nordost in den Sachplan geologische Tiefenlager aufzunehmen. Damit wurde die Etappe 2 der Standortsuche gestartet.

Der Schwerpunkt der Etappe 1 lag auf der Identifizierung geeigneter Standortgebiete aufgrund von sicherheitstechnischen und geologischen Kriterien. Die Standortgebiete wurden auf Basis des bestehenden erdwissenschaftlichen Kenntnisstands von der Nagra vorgeschlagen.

Für die geologischen Standortgebiete hat das ARE zusammen mit den betroffenen Kantonen die Planungsperimeter definiert, in welchen in Etappe 2 Standorte für Oberflächenanlagen vorgeschlagen werden können. Für die Beurteilung dieser Standorte wurde in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Raumplanung eine Beurteilungsmethodik erarbeitet, die in Etappe 2 zur Anwendung kommt.

In Etappe 2 erfolgte die Einengung der geologischen Standortortgebiete und die Festlegung von Standortarealen für die Oberflächenanlage. Die Standortregionen hatten die Möglichkeit, bei der Platzierung der Oberflächenanlage sowie den Untersuchungen der sozioökonomischen und raumplanerischen Auswirkungen mitzuarbeiten. Der Ergebnisbericht mit den Festlegungen und Objektblättern zu Etappe 2 wurde vom Bundesrat am 22. November 2018 verabschiedet.

Ziel von Etappe 3 ist das Festlegen eines Standorts für ein geologisches Tiefenlager, sowohl für hochaktive Abfälle als auch für schwach- und mittelaktive Abfälle. Dazu werden die verbleibenden Standorte Jura Ost, Nördlich Lägern und Zürich Nordost zuerst vertieft untersucht. Um einen gleichwertigen sicherheitstechnischen Kenntnisstand zu erhalten, sind erdwissenschaftliche Untersuchungen, inklusive Sondierbohrungen, notwendig. Vor der Einreichung von Rahmenbewilligungsgesuchen müssen zudem die Grundlagen für Kompensationsmassnahmen und für die Beobachtung der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen erarbeitet sowie die Frage der Abgeltungen geregelt werden.

Das ARE leitet die Arbeitsgruppe Raumplanung, die aus Vertretungen der betroffenen Kantone, Standortregionen, Bundesstellen, von Deutschland und der Nagra zusammengesetzt ist. Diese Arbeitsgruppe tagt drei- bis viermal pro Jahr und versteht sich als Fachgremium für Fragen zur Raumplanung. Sie begleitet beispielsweise die Anwendung der raumplanerischen Bewertungsmethodik für die zu evaluierenden Standorte für Oberflächeninfrastrukturen.

Kontakt

Bundesamt für Energie BFE

Sektion Entsorgung radioaktive Abfälle

Monika Stauffer
CH-3003 Bern
+41 58 462 56 32

Bundesamt für Raumentwicklung ARE

Sektion Bundesplanungen

Leonhard Zwiauer
CH-3003 Bern
+41 58 462 59 62

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