Seitens Raumplanung ist es wünschenswert, dass gemeindeübergreifend eine optimale Anordnung von Flächen für die unterschiedlichen Nutzungsansprüche vorgesehen werden können. Eine solche raumplanerisch zweckmässige Nutzungszuweisung ist ein Vorteil für die ganze Region, da dadurch die bestehenden Potentiale optimal in Wert gesetzt werden können. Dies hat aber zur Folge, dass nicht mehr jede Gemeinde für alle Nutzungsansprüche Flächen bereitstellen wird. An diesem Punkt entfacht die Diskussion zwischen Gemeinden, denen dadurch Vorteile entstehen, und Gemeinden, die Nachteile in Kauf zu nehmen haben. Solche Debatten lösen dann in der Regel die Forderung nach einem Nutzen-Lastenausgleich bei der gemeindeübergreifenden Raumplanung aus. Bestehende Ausgleichmechanismen - wie etwa der Finanzausgleich auf Ebene der Nutzungsplanung und als Hilfsmittel für die überkommunale Planung - greifen bisher aber zu kurz.
Mit den Modellvorhaben konnten Hinweise und Erkenntnisse gewonnen werden, wie mögliche Lösungsansätze für den Nutzen-Lastenausgleich ausgestaltet werden können, wie die dadurch entstehenden Planungsvor- und -nachteile ausgeglichen werden und welche Erfolge und Hemmnisse sie dabei im Projektverlauf zu verzeichnen hatten. Die gemachten Erfahrungen geben Bund, weiteren Interessierten und möglichen künftigen Projektträgern Hinweise darauf, wie ein Nutzen-Lastenausgleich und der Prozess dazu ausgestaltet werden können und was zu beachten ist, wenn man sich mit dieser Thematik beschäftigt. Eine Erkenntnis hat sich dabei deutlich herauskristallisiert: Den einen «richtigen» Nutzen-Lastenausgleich gibt es nicht. Vielmehr muss dieser bezogen auf den spezifischen Einzelfall und in Zusammenarbeit mit den beteiligten Akteuren entwickelt werden.